Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Die Beitragsordnung kann gemäß § 13 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt.
Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
Die ordentlichen Mitglieder des Vereins sind nach § 6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und beträgt ab 01.01.2027:
Beiträge
- Kinder bis 3 Jahre - beitragsfrei
- Kinder und Jugendliche ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 42,00 €
- Erwachsene - 88,00 €
- Ehepaare - 145,00 €
- Familienbeitrag (Eltern mit Kinder bis 18 Jahre) - 170,00 €
Ermäßigte Beiträge auf schriftlichen Antrag
- Schüler und Studierende ab dem 18. Lebensjahr mit Bescheinigung - 42,00 €
- Mitglieder passiv - 65,00 €
- Ehepaare passiv - 100,00 €
- Rentner aktiv - 60,00 €
- Rentner passiv - 50,00 €
- Rentnerehepaare aktiv - 90,00 €
- Rentnerehepaare passiv - 70,00 €
Die Mitglieder haben mit ihrem Aufnahmeantrag ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. In Ausnahmefällen kann der Beitrag mit Rechnung beglichen werden. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von je 5 € erhoben. Der Jahresbeitrag wird immer am 10. März eingezogen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dadurch entstehenden Bankgebühren (Rücklastschriftkosten) durch das Mitglied zu tragen. Eventuell erforderliche Mahnungen werden mit je 3 € Verwaltungsgebühr belastet.
Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. ist der ganze Mitgliedsbeitrag, ab dem 01.07. der halbe Jahresbeitrag zu bezahlen.
Beitragsermäßigung erhalten Rentner, sowie Schüler und Studierende längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (jedoch nicht Auszubildende), gegen entsprechenden Nachweis. Diese Bescheinigung ist jährlich bis spätestens 25. Februar bei der Geschäftsstelle einzureichen. Schwerbehinderte ab 50 % Behinderung erhalten auf schriftlichen Antrag 50 % Ermäßigung.
Ehrenmitglieder, Grundwehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende sind beitragsfrei.
Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und beitragsmäßig veranlagt (eine eventuelle Familienmitgliedschaft endet dann). Der Beitrag wird automatisch vom bisher bekannten Konto abgebucht, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen für einen ermäßigten Beitrag vorliegen oder ein anderes
Konto benannt wurde.
Stundung oder Erlass von Beiträgen sind beim Vorsitzenden mit entsprechender Begründung zu beantragen. Eine Entscheidung darüber wird vom geschäftsführenden Vorstand getroffen.
Namens-, Anschriften- und Kontoänderungen sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
Die Abteilungen können mit Genehmigung des Turnrates für besondere Sportangebote zur Aufrechterhaltung ihres Sportbetriebes neben dem Vereinsbeitrag eine zusätzliche Gebühr als Eigenbeteiligung der Teilnehmer erheben.
Der Mitgliedsbeitrag enthält keine Kursgebühren oder ähnliche Gebühren. Die hierfür fälligen Gebühren werden vor Beginn der Maßnahme / Veranstaltung bekanntgegeben und sind gesondert zu bezahlen.
